Kriterien für ersten Coronaverdacht (Aktueller Betrieb)

Proeter, Freitag, 06.03.2020, 22:43 (vor 2170 Tagen) @ Henrik

Die Krititerien wurden hier im Forum bereits mehrfach gepostet von unterschiedlichen Autoren, eben auch wieder,
hast Du auch hier bereits gelesen.
Die weißt Du ja auch selbst.

Das sind sie EBEN NICHT. Der Zug wurde NICHT aufgrund der von dir verlinkten Kriterien angehalten, sondern aufgrund anderer Kriterien (rein auf Symptomen basierend), die noch immer nicht bekannt sind.


Ach?
Entweder weißt Du Deine Kriterien ja so ganz genau oder Du weißt sie nicht - solltest Dich aber schon entscheiden. ;)

Es geht nicht um MEINE Kriterien.
Und ich kenne ich die Kriterien des RKI (die waren verlinnkt), aber die kommen ja nicht zur Anwendung, wenn entschieden wird, ob ein Zug angehalten und die BuPo eingeschaltet wird.
Die Kriterien für letzteres interessieren mich - und diese kenne ich nicht.
Verstehst du es jetzt? Und wenn du sie kennst (oder ein Dokument, das sie beschreibt), dann sei so nett, und schreib sie mir.

Daher war es ja auch kein begründeter Verdacht. Der Fahrgast war nicht im Risiko-Gebiet und keinen Kontakt zu Erkrankten. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung für die Einstufung als begründeter Verdachtsfall nach RKI. Dies könnte man durch Befragung des Fahrgastes während der Fahrt einfach herausfinden. Dafür braucht man weder Bundespolizei, noch Arzt, noch muss man den Zug anhalten.


Der massive Vorwurf an den Täter beim Kieler Frankfurt-Fall war nicht zu überhören, den hast auch Du mitbekommen,

Welchen Vorwurf an welchen "Täter"? Nein. Habe ich nicht mitbekommen.

dass Du über den Fall von heute besser Bescheid weißt als alle anderen, ist interessant.

Was weiß ich denn über den Fall mehr als alle anderen? Ich weiß das, was in den Zeitungen steht und was hier berichtet wurde. Nicht mehr. Aber nur darauf stütze ich meine Argumentation.

Der ist auf Klo am Kotzen.. schnieft und fiebert.... und Du fragst ihn dann als erstes erstmal aus, ob er die letzten Wochen in China / Norditalien war und mit wem er verkehrte.

Was mach ich denn sonst? So lange er noch handlungsfähig ist, kann ich ihn auch sich selbst überlassen. Dann kann er entscheiden, ob er aussteigen oder weiterfahren will. Und genauso wäre es in Nichtcoronazeiten auch geschehen. Aber weil 0,0009% der Bevölkerung infiziert sind, ist plötzlich alles ganz anders - irrational.

Natürlich sind wir selbst doch die besten, wissen es besser, hätten besser gehandelt und vor allem waren wir dabei, oder?

Nein, wir waren nicht dabei. Und wie du bemerkst, bin ich noch immer bemüht zu verstehen, was genau passiert ist und nach welchen Kriterien gehandelt wurde.

Da die Erfüllung der Kriterien offenbar stets zum sog. "unbegründeten Verdacht" führen, der eine Stellung des Zuges rechtfertigt, kann kein Fahrgast ein Interesse haben, eine solche Reise anzutreten.

Bislang gab es grade mal ein paar unbegründete/falsche Corona-Verdachtsfall in einem ICE,

Welche Kriterien machen denn einen Fahrgast zum "unbegründeten Verdachtsfall"?
Wer stellt sie fest?


Es geht nicht um unbegründet, sondern darum einen begründeten Verdachtsfall festzustellen, das erfolgt durch das örtliche Gesundheitsamt.

vgl.
https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Corona-Virus-DB...

Das verlinkte Dokument beschreibt nicht, was zum Anhalten des Zuges und Einschalten der Behörden führt. DARUM geht es mir.
Es beschreibt lediglich, was nach der Feststellung passiert - darüber herrschat aber gar kein Zweifel.


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