Zugpersonal sind medizinische Laien - Behördl. Anordnung (Aktueller Betrieb)

Proeter, Freitag, 06.03.2020, 22:18 (vor 1518 Tagen) @ ffz
bearbeitet von Proeter, Freitag, 06.03.2020, 22:22

Hallo,

das Zugpersonal besteht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus medizinischen Laien,

Korrekt. Daher frage ich mich, warum dann das einzige nichtmedizinische Kriterium des RKI (dass jeder medizinische Laie genausogut prüfen kann, wie ein Arzt oder Bundespolizist) in keinem der Fälle überprüft wurde (bzw. dessen Nichterfüllung nicht berücksichtigt wurde). Nach den RKI-Regeln kann durch die Aussage des Patienten, er sei nicht in einem Risikogebiet gewesen und habe keinen Kontakt zu einem bestätigten Erkrankten gehabt SOFORT und ohne Berücksichtigung jeglicher medizinischer Untersuchungen der *begründete Verdachtsfall* ausgeschlossen werden.

wenn also ein Fahrgast plötzlich einen Hustenanfall bekommt, oder Atemnot, oder sich stark übergibt, gibt es festgelegte Meldeketten für einen medizinischen Notfall.

Bei Atemnot geh ich mit, dass ist ein Notfall und da gibt es keine Diskussion. Dafür wird der Patient am nächsten Halt (bzw. sogar bei einem Sonderhalt) dem Rettungsdienst übergeben und weiter geht's.
Alle andere von dir genannten Symptome begründen keinen Notfall. Hustenanfälle haben (insb. in der Erkältungssaisong) täglich Millionen von Menschen in Deutschland und entsprechend viele Reisende.

Im Behnehmen mit der zuständigen Rettungsleitstelle wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Die Frage ist ja, warum ein Hustenanfall überhaupt eine Rettungskette auslöst - was ja normalerweise nie passieren würde.

Das Zugpersonla ist nun sicherlich nicht so wahnsinnig einen Reisenden noch zu befragen ob er womöglich am Corona-Virus erkrankt sein könnte, die wollen sich auch nicht anstecken.

Eine Befragung führt nicht zur Ansteckung. Und die Befragung kann auch aus sicherem Abstand (bereits 1-2 Meter genügen) erfolgen.

Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit erfolgt eine Meldung an die zuständige Bundespolizei, die dann über die weiteren Maßnahmen bestimmt.

Moment. Jeder Verdacht auf eine ansteckende Krankheit führt zur Meldung an die Bundespolizei? Die Aussage ist falsch, sonst würde jede Erkältung auch dazu führen.

Das nennt sich behördliche Anordnung

Was ist die behördliche Anordnung?

wenn die Bundespolizei anordnet dass der Zug endet und geräumt wird, dann wird das gemacht. Das ist eine Behördliche Anordnung, die kann man gut oder doof finden, es ändert nichts daran, dass sie zu befolgen ist. Zur Not setzt die Bundespolizei das auch mit unmittelbarem Zwang durch.

Sobald man an diesem Punkt angekommen ist, korrekt - ab da ist Kritik an der Bahn fehl am Platz, sondern allenfalls an der Bundespolizei. Aber meine Thematisierung beschäftigt sich mit den Vorkommnissen, zu zuvor stattfinden. Im Moment deutet alles darauf hin, dass die Bundespolizei erst wegen eine Coronaverdachts eingeschaltet wurde, der unter strengeren Bedingungen entstanden ist, als das RKI vorgibt.


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