Gesunder Menschenverstand? (Fahrkarten und Angebote)

Dieter4711, Donnerstag, 09.01.2020, 07:12 (vor 2383 Tagen) @ br752

Schilder auf denen noch (30 km) stand waren dann ungueltig und es musste (30) dort >stehen. So waren die Buchstaben des Gesetzes! Findige Autofahrer waren nun der Meinung >an einem alten (30 km) oder (70 km) Schild straffrei mit hoeherer Geschwindigkeit >vorbeifahren zu duerfen. Diese Meinung haben die Ordnungsaemter und Polizeibehoerden >dann schnell einkassiert und sogar mit "gesunden Menschenverstand" begruendet. Obwohl >auf dem Papier was anderes stand!

Das mit dem gesunden Menschenverstand ist so eine Sache. Um bei den Verkehrszeichen zu bleiben. Hier gibt es Urteile, dass es wegen des "gesunden Menschenverstandes" nicht auf die Reihenfolghe ankommt in dem die Schiilder angebracht werden. Also die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht, wenn vuvor eine Beschränkung auf 70 ausgeschildert war und die Schilder kurz hintereinander stehen.

Allerdings lässt sich nicht mit den "guten Menshcenverstand" argumentieren, wenn eine "sinnfreie" Begrenzung missachtet wird, da dort gefahrfrei schneller gefahren werden kann.

Hier werden also eigendlich verständliche und eindeutige Regeln gerne zu Ungunsten und zum Bestrafen der Bürger ausgenutzt.

Der "Gesunde Manschenverstand" wird offenbar immer dann ist Feld geführt, wenn es zwar eindeutige Regeln gibt, diese dann aber von denjenigen die diese Regeln aufgestellt haben als unzureichend oder fehlerhaft eingestuft werden. Da hat es dann den Regelnden bein Erstellen der Vorschrift am "gesunden Menschenverstand" gefehlt.


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