Ärger mit Verletzung der Zugbindung bei geringer Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

ant6n, Mittwoch, 08.01.2020, 21:30 (vor 2259 Tagen) @ Proeter

Auch dies habe ich getan - wobei ja die Diskussion ja schon an der Grundlage scheiterte. Weder erkannte die Zub'in eine Verspätung des 513 an, noch hätte sie eine zweiminütige Verspätung als Anschlussverlust gewertet.

Dann kennt sie 9.1.1 nicht sonderlich genau. Der Punkt ist, dass man in dem Moment wo man "vernuenftigerweise" davon ausgehen kann am Ziel mehr als 20 Min. zu spaet zu sein unverzueglich die Wahl hat anders zu fahren. Das bedeutet, dass du in dem Moment wo du die E-Mail mit dem Anschlussverlust erhalten, die zu der Vernuenftigen Annahme fuehrt den Anschluss zu verpassen, hast sofort die Wahl hast anders zu fahren. Du must nicht erst warten und gucken, ob der Zug spaeter evtl. doch noch puenktlich ist. Sobald du die Wahl getroffen hast anders (oder spaeter) zu fahren, musst du nicht wieder auf den alten Zug zurueck. Nebenbei ist es unerheblich ob der Zug nur 2 Min. Verspaetung hat - denn es zaehlt die Verspaetung bei Ankunft, welcher Bei Anschlussverlust groesser sein wird (es sei denn es faehrt innerhalb von 20 Min. ein Zug von Koeln zu deinem Ziel).


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