Ärger mit Verletzung der Zugbindung bei geringer Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

Gast, Mittwoch, 08.01.2020, 09:42 (vor 2259 Tagen) @ Proeter

vor wenigen Tagen hatten ich ordentlich Ärger im Zug [...]

Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, worin der Ärger bestand.

Dann eine Minute später kam eine bereits angesäuerte Zub'in zurück mit "Der 513 ist pünktlich".

Für diese Information kann man sich z. B. freundlich bedanken oder man kann noch hinzufügen, daß man vor zwei Stunden leider anders informiert wurde. Woher aber ergab sich Ihr Bedürfnis, irgendetwas zu beweisen oder zu diskutieren? Wurden Sie eines Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen beschuldigt? Wurden Sie zum Nachzahlen aufgefordert? Wurde eine Nacherhebung ausgestellt? War die Kontrolle vor Düsseldorf und Sie wurden aufgefordert, zur nächsten Gelegenheit in den 513 umzusteigen?

In Situationen, in denen ich aus vom Schaffner nicht überprüfbaren Gründen (meist Fehlinformationen der Bahn) von mindestens 20 Minuten Verspätung ausgehen muß und entsprechend handle, komme ich immer wieder. Keine Ahnung, wie das juristisch korrekte Vorgehen wäre... Bei mir ist da bis auf eine Ausnahme noch nie etwas eskaliert, ich erlebte immer großzügige Reaktionen. (Aus der einen Ausnahme habe ich gelernt: Nie einem Schaffner den Ausweis aushändigen - wenn man eine Fahrkarte hat, die nur mit Ausweis gültig ist, diesen beim Zeigen selbst in der Hand behalten, damit er, wenn er gerade der eine unter 1000 ist, nicht die Möglichkeit hat, die Nummer zu notieren, eine Nacherhebung auszustellen und mich meinem Geld hinterherlaufen zu lassen.)


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