Ärger mit Verletzung der Zugbindung bei geringer Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Mittwoch, 08.01.2020, 07:59 (vor 2260 Tagen) @ ant6n

Verweise auf die Befoerderungsbedingungen, Punkt 9.1.1 (Hervorhebung hinzugefuegt).

"9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am
Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet."

Auch dies habe ich getan - wobei ja die Diskussion ja schon an der Grundlage scheiterte. Weder erkannte die Zub'in eine Verspätung des 513 an, noch hätte sie eine zweiminütige Verspätung als Anschlussverlust gewertet.
Vor allem interessant zu wissen ist, wie mit der typischen, angezeigten Verspätung von pünktlich fahrenden Zügen umzugehen ist (Problem besteht zumindest im Kunden-RIS seit vielne Jahren).
Auch ist die Sache mit der Mindestumsteigezeit schwierig zu erklären, da es diese ja (wie ich im Forum lernte) nicht mehr gebe, sondern nur noch eine Umsteigezeit mit Komfortzuschlag. Und zu sagen, "mein Komfortzuschlag ist weg" ist ja nun keine gute Grundlage für eine solche Diskussion.


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