Ärger mit Verletzung der Zugbindung bei geringer Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Mittwoch, 08.01.2020, 12:41 (vor 2259 Tagen) @ Proeter

Ich glaube, keksi will uns auch noch erzählen, dass es überhaupt keine Aufhebung der Zugbindung geben kann, weil man
a) vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass der Anschlusszug ebenfalls die gleiche Verspätung haben wird (So eine Art Catch 22)
b) immer vorschriftsmäßig am geplanten Bahnsteig gehalten wird (auch in Köln!) und
c) elektronische Meldungen der DB-Apps sowieso nicht zählen und man somit sinnvollerweise davon ausgehen muss, dass auch die größte Verspätung am Ziel noch irgendwie ausgeholt werden kann.

In den vergangenen Diskussionen hat er uns ja schon erklärt, dass man auch auf ausfallende Züge warten muss und man erst nach geplanter Ankunftszeit am Ziel +20 einen anderen Zug nehmen darf, weil vorher ja nicht abschließend klar ist, dass nicht doch noch ein hyperschneller Ersatzzug fährt.

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