die Rechte sind halt nicht so eindeutig (Allgemeines Forum)

chriL999, Mittwoch, 02.05.2018, 20:51 (vor 2940 Tagen) @ Dr. Bahn

Der Hinweis, dass eine andere Strecke genutzt werden darf, kann durchaus auf die Art und Weise interpretiert werden, dass dies nur dann gemacht werden darf, wenn dadurch sich auch die zu erwartende Verspätung reduziert

Diese Interpretation gegen die Beförderungsbedingungen nicht her.


Und die EG-Verordnung schon gar nicht, steht aber leider (falsch) auf der TBNE-Seite zu den Fahrgastrechten: https://www.fahrgastrechte.info/Wie-mache-ich-meine-Rechte-geltend.85.0.html > Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Grüße
Dr. Bahn

,
Entschuldigung, aber auf dieser angegebenen Seite steht gar nichts bezüglich z.B. der Weiterfahrt mit einem anderen Zug / andere Strecke im Falle einer Verspätung von ?? Minuten beim internationalen Verkehr (wie bei mir: Sparpreis Europa).

Oder würden nun nationale Regelungen gelten, da es bei mir um den Streckenabschnitt in Deutschland geht?

Danke!


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