Besser verstanden. (Allgemeines Forum)

chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:13 (vor 2962 Tagen) @ Norddeich

Die Zugbindung (auf dem winzigen FV-Anteil) wäre bei mir nicht aufgehoben, insofern darf ich im NV-Nachlauf oder Vorlauf somit nicht die Produktklasse B nutzen.

Ich darf auch keinen Umweg über Augsburg (mit nur Zug der Produktklasse C) nutzen, da mein Zug durch den SEV keine Verspätung von mehr als 60 hat, da ich eine internationale Fahrkarte mit Österreich-Anteil nutze.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum