die Rechte sind halt nicht so eindeutig (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 01.05.2018, 16:28 (vor 2962 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von musicus, Dienstag, 01.05.2018, 16:30

Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.

Ohne Aufhebung der Zugbindung unmöglich.

Genau diesen Punkt verstehe ich nicht:
Ich will den höherwertigeren Zug (EC) ggf. für den Nahverkehrs-Streckenanteil meiner IC/EC-Fahrkarte nutzen, für den von vornherein keine Zugbindung besteht.

Es besteht insoweit Zugbindung, als du für den betreffenden Abschnitt zwar freie Verbindungswahl hast, aber ausschließlich Züge des Nahverkehrs bzw. nach Tarif PK-C nutzen darfst. Die Aufhebung der Zugbindung bewirkt, dass die einst zu einem der vielen Sparpreis-Tarife ausgegebene Fahrkarte Flexpreischarakter nach Tarif der PK-A bekommt und somit die Nutzung aller verkehrsüblichen Verbindungen auf der jeweiligen Relation des Fahrausweises erlaubt werden.

Es macht somit keinen Sinn, hier eine Zugbindung aufheben zu lassen, die nicht besteht.

Natürlich besteht sie. Sie heißt: Nahverkehr! Zu erkennen am "NV".

Bei mir sind Zug-Vor- und Nachlauf so großzügig gestaltet, dass ich meinen kleinen Fernverkehrsanteil konkret nicht nutzen werde. Dieser dient nur dazu, einen günstigeren Sparpreis aus dem System zu generieren.

Das ist längst klar.


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