die Rechte sind halt nicht so eindeutig (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 01.05.2018, 17:16 (vor 2962 Tagen) @ chriL999

Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.

...

Es macht somit keinen Sinn, hier eine Zugbindung aufheben zu lassen, die nicht besteht.

Na, da sehe ich im Prinzip zwei Möglichkeiten:

1. Du legst dir die Argumentation zurecht: "NV-Zug fällt aus, es geht auch nicht wenige Minuten später ein weiterer, daher ist Umstieg auf was anderes angesagt (SEV oder Fernzug). Deshalb ("...kann der Fahrgast: ... einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen") nehme ich den durchgehenden EC." Du steigst einfach ein und teilst es dem Zugbegleiter bei der Kontrolle unaufgefordert (so mache ich das jedenfalls) mit.

2. Du gehst mit der gleichen Argumentation ins Reisezentrum und lässt dir eine entsprechende Bescheinigung geben.

Beide möchtest du anscheinend nicht nutzen. Vielleicht hoffst du auf die Einstellung eines juristischen Gutachtens in diesem Forum, das du dem Zugbegleiter unter die Nase halten kannst, aber realistischerweise ist dies nicht zu erwarten.


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