die Rechte sind halt eindeutig (Allgemeines Forum)

chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:56 (vor 2963 Tagen) @ Dr. Bahn


Nein. Dieser Passus aus den Fahrgastrechten gilt nur für reine Nahverkehrsfahrkarten.

Gut, das ist mir jetzt klarer geworden.

Ansonsten ist die Lage hier so, dass ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 (!) Minuten am Zielort die Zugbindung aufgehoben ist.
(20 Minuten gelten de jure nur für innerdeutsche Fahrkarten)

Da ich einen Sparpreis Europa habe und durch den Ersatzverkehr weniger als 60 Minuten Verspätung haben werde, kann ich somit nicht den Umweg über Augsburg fahren. Insofern hätte der Zugbegleiter somit Recht gehabt.

(Wobei diskutabel wäre, inwieweit eine Streckenbindung bei Sparpreisen für den NV-Anteil existiert.)

Somit bleibt also wieder die Frage offen, ob bei Sparpreisen für den NV-Anteil eine Streckenbindung besteht oder nicht?


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