die Rechte sind halt nicht so eindeutig (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Dienstag, 01.05.2018, 23:44 (vor 2966 Tagen) @ musicus

Der Hinweis, dass eine andere Strecke genutzt werden darf, kann durchaus auf die Art und Weise interpretiert werden, dass dies nur dann gemacht werden darf, wenn dadurch sich auch die zu erwartende Verspätung reduziert

Diese Interpretation gegen die Beförderungsbedingungen nicht her.

Und die EG-Verordnung schon gar nicht, steht aber leider (falsch) auf der TBNE-Seite zu den Fahrgastrechten: https://www.fahrgastrechte.info/Wie-mache-ich-meine-Rechte-geltend.85.0.html > Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Grüße
Dr. Bahn


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