DB-Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:32 (vor 2962 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:33

Habe ich denn nun wenigstens folgenden Aspekt korrekt verstanden? Und zwar:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort darf ich nun beim Nahverkehrsanteil (Zug-Nachlauf in Produktklasse C) einen höherwertigen Zug (auch mit Umweg) benutzen, müsste dann aber in diesem Zug den ICE/IC/EC-Aufpreis nachlösen, um diesen mir dann danach über die Fahrgastrechte erstatten zu lassen.
Stimmt dies so?


Nein.
Wenn du einen Sparpreis gebucht hast, ist das keine Fahrkarte der Produktklasse C!
Deshalb mußt du auch keine Aufpreise kaufen und später erstatten lassen.

Alternativ zuvor zum Schalter, um die "Zugbindung" vorab aufzuheben (da Schienenersatzverkehr = im Voraus bekannte Verspätung von mehr als 20 Minuten)?


Genau. Der Stempel ist zwar nicht zwingend notwendig, schadet in der Praxis aber nicht. ;-) Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Die Fahrkarte ist (wie in der anderen Antwort zuvor beschrieben) im betrachteten Abschnitt eine der Produktklasse C: Nahverkehrsvorlauf bzw. -nachlauf. Ein Sparpreis mit einem (winzigen) FV-Anteil wird niemals über die gesamte Strecke zu einer der Produktklasse B oder gar A.

Oder habe ich es nun nicht verstanden?


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