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chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:28 (vor 2970 Tagen) @ Norddeich

Konkret ist es bei mir ein Streckenanteil im Nahverkehr. Das Reisezentrum müsste somit in meinem Falle nicht die Zugbindung, sondern die "Streckenbindung" aufheben (für eine längere Umwegstrecke).


Warum willst du nicht mit dem EC fahren? Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kostet dich der EC keinen Cent extra.

Ich bilde mit ein, dass eine im Nahverkehr(snachlauf oder -vorlauf) nicht existierende Zugbindung auch nicht aufgehoben werden kann.

Somit will chriL999, der im betrachteten Abschnitt Produktklasse C bezahlt hat (und für den Schienenersatzverkehr mit Bus eingerichtet ist), plötzlich einen EC der Produktklasse B nutzen, der üblicherweise (insbesondere beim Vorliegen einer Nahverkehrsfahrkarte) einen Aufschlag zur Folge hat.

Hätte chriL999 von vornherein die EC-Verbindung gebucht und bezahlt, dann hätte er zwar dieses Problem nicht, er hätte jedoch dann eine Zugbindung, die er unbedingt vermeiden will, da er dann in diesem NV-Vorlauf Verspätungen der S-Bahn (separate Fahrkarte!) nicht mehr kompensieren kann und ihm die zuggebundenen Fahrkarte dann wertlos wird.


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