die Rechte sind halt nicht so eindeutig (Allgemeines Forum)

chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 15:05 (vor 2942 Tagen) @ rainman51

Ich verstehe es nun so, dass das Reisezentrum sowohl die (im Nahverkehr nicht vorhandene Zugbindung) als auch die meist beim Sparpreis an sich gültige "Streckenbindung" aufheben kann.
Kann das Reisezentrum dann mir auch gleich einen höherwertigeren Zug "freischalten" (also EC anstelle RE)?
Den Fahrgästen im EC wird gerade eben nicht ein Schienenersatzverkehr zugemutet.

Oder müsste ich (wie von der Bahn vorgeschlagen) generell den Aufschlag im Zug bezahlen und dann hinterher zur Erstattung einreichen?


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