Was genau ist das Problem? (Allgemeines Forum)

sflori, Dienstag, 30.01.2018, 11:13 (vor 3050 Tagen) @ numi
bearbeitet von sflori, Dienstag, 30.01.2018, 11:17

Erlaubt sind nach TSI PRM 4.2.2.8. (7) jedoch Rampen mit bis zu 15 % Neigung.

Es gab doch schon einen größeren Umbau aufgrund von Änderungswünschen des Behindertenverbandes. Ich frage mich, wie man jetzt behaupten kann, nicht frühzeitig in den Prozess involviert gewesen zu sein. Gibts da ggf. mehrere Verbände, die sich gegenseitig im Wichtigmachen übertrumpfen möchten?

Ob bei 14 % Steigung jemand selbstständig da rauskommt, hängt i.Ü. auch vom Gewicht und der Kraft des Betroffenen ab. Wenn man die TSI in Frage stellt, wäre hier eine Versuchsreihe sinnvoll, anstatt auf einzelne Betroffene zu verweisen.

Bombardier setzt die TSI-Anforderungen um und die nationalen Anforderungen. Die konstruieren keine 14-%-Rampen, wenn sie dafür keine Freigabe durch europäische, nationale oder projektspezifische Vereinbarungen haben.

Wenn man alleinig den Boden höher baut, damit die Rampe nicht mehr so steil ist, passt die lichte Höhe nicht mehr. Man ist also dann an anderer Stelle nicht mehr TSI-konform. Eine Lösung wäre das Modell wie im deutschen Twindexx, der sowohl unten als auch im Oberstock spezielle Konstruktionselemente besitzt. Das kann der Kunde natürlich kaufen und bezahlen. Sinnvollerweise, BEVOR der Zug konstruiert und produziert wird. ;) Im jetzigen Produktionsstand (=fertig) würde das beim schweizer Zug einer Verschrottung der Wagen gleichkommen.


Bye. Flo.


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