DM meldet: Erstmal hat er frei...bezahlt/unbezahlt? ... (Allgemeines Forum)

Manitou, Freitag, 22.01.2016, 01:34 (vor 3719 Tagen) @ Colaholiker

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht einsetzt, setzt er sich in den "Annahmeverzug" gemäß BGB. Bei Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens müßte die DB alle Entgeltbestandteile so nachzahlen, als hätte der Mitarbeiter gearbeitet. Dabei müßten variable Anteile nach dem Durchschnitt eines angemessenen zurückliegendem Zeitraum berechnet werden. Die DB müßte dann gegen die Verursacherin klagen.


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