(OT) Falsche Anschuldigung härter bestrafen (Allgemeines Forum)

Manitou, Freitag, 22.01.2016, 01:17 (vor 3718 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd

Aber der Staat haftet auch nicht für den vollen Schaden aus der Verfolgung eines am Verfahrensende freigesprochenem und damit aus juristischer Sicht Unschuldigem. Insofern ist für den nichtmateriellen Schaden der erlittenen Haft eine Verurteilung von Schuldigen für zu Unrecht erlittene Haft auch eine notwendige Genugtuung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum