DM meldet: Erstmal hat er frei...bezahlt/unbezahlt? ... (Allgemeines Forum)

Frankfurt (Main) Süd, Donnerstag, 21.01.2016, 10:00 (vor 3720 Tagen) @ JeDi

Natürlich gibt es Einkommenspositionen die jetzt schon wegfallen, wie die Zulagen bei Schichten mit ungünstigen Arbeitszeiten, Provisionen aus dem Fahrkartenverkauf (falls es die noch gibt), etc. Aber das Grundgehalt wird man ganz sicher weiter zahlen, bis die Sache geklärt ist.


Selbst das sind aber schon anständige Einbußen...

Das stimmt natürlich. Allerdings ist es nun mal das Wesen variabler Gehaltsbestandteile, dass man auf die nur Anspruch hat, wenn man die diesen zugrunde liegenden LEistungen tatsächlich erbringt. Und dass es einen guten Grund gibt, ihn für die Dauer der Ermittlungen nicht im Kundenkontakt einzusetzen (auch zu seinem eigenen Schutz), wird ja niemand ernsthaft bestreiten können.

Interessant wäre dann noch die Frage, ob er sich während der Freistellung anderweitig was hinzuverdienen darf und, wenn ja, ob das mit seinem Gehalt verrechnet wird.


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