Warum keine Meinung haben? (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Mittwoch, 20.01.2016, 14:27 (vor 3721 Tagen) @ ICETreffErfurt

Es geht hier nicht um gesunden Menschenverstand und das allgemeine Haben und Bekunden einer Meinung, sondern um den Verdacht einer Straftat. Zuständig für die Ermittlungen sind die entsprechenden Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Besteht hinreichender Tatverdacht, wird Anklage erhoben. Über die Schuld des Angeklagten entscheidet dann das Gericht. Der Vorwurf einer Vergewaltigung wiegt extrem schwer, sodass öffentliche Bekundungen von Laienpolizisten- und Juristen doch besser unterbleiben sollten. Genau so, wie es unterbleiben sollte, der potenziell Geschädigten eine feindliche bzw. bösartige Absicht zu unterstellen, wie es hier in einem Beitrag getan wurde. Beim Spekulieren über Fahrzeugeinsätze kommt niemand zu Schaden, bei solchen Spekulationen ist das aber durchaus möglich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum