Fürs Protokoll (Allgemeines Forum)

Frankfurt (Main) Süd, Donnerstag, 21.01.2016, 10:45 (vor 3719 Tagen) @ GUM

Nach Abschluß der Ermittlungen sollte die Bahn dann noch mit dem Ergebnis nachlegen und könnte ja ergänzen ob die Anschuldigende:

a.) überhaupt einen Fahrschein hatte
b.) Die Bahn rechtzeitig an eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung, Vortäuschung einer Straftat gegen die Bahn"kundin" gestellt hat. Details können sicherlich die Bahnjuristen klären....

Sollten die Beschuldigungen aber im Wesentlichen der Wahrheit entsprechen, ist die Frage, ob die Anschuldigende einen Fahrschein hatte, komplett irrelevant.


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