(OT) Falsche Anschuldigung härter bestrafen (Allgemeines Forum)

Frankfurt (Main) Süd, Donnerstag, 21.01.2016, 09:53 (vor 3721 Tagen) @ Manitou

(Nachdem hier eh schon munter OT diskutiert wird, mache ich halt auch mit. Meinetwegen kann aber der gesamte OT-Teil dieses Threads ersatzlos gelöscht werden. Von mir aus auch tief im Gesunden operieren.)

Ich bin dafür, im Zusammenhang mit der Änderung des Sexualstrafrechtes auch die falsche Anschuldigung, insbesondere im Zusammenhang mit besonder schweren oder ehrenrühigen Taten, härter zu betsrafen. So sollte bei einer Inhaftierung eines zu Unrecht Beschuldigten der Verleumder zwingend zu Haft mit einer Mindestverbüßungsdauer der (Untersuchungs-)Haftzeit verurteilt werden. Nur eine darüber hinausgehende Reststrafe darf zur Bewährung ausgesetzt werden.

Erwiesene Falschbeschuldigung wird auch bestraft. Da gab es jüngst in Hessen einen Fall, wo eine Frau für mehrere Jahre ins Gefängnis musste (allerdings war zuvor der zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigte Mann zu Unrecht ebenfalls mehrere Jahre im Gefängnis gesessen und war bald nach seiner Entlassung gestorben).

Allerdings kommt das aus mehreren Gründen eher selten vor. Erstens folgt aus der Tatsache, dass eine Beschuldigung wegen Vergewaltigung nicht zu einer Verurteilung des Beschuldigten führte, nicht automatisch, dass die Beschuldigung erwiesenermaßen wissentlich und willentlich falsch war (siehe auch meine Anmerkung zu Kachelmann unten). Zweitens und vor allem gibt es nicht nur das Problem falscher Beschuldigungen, sondern auch das entgegengesetzte Problem, dass nicht wenige Vergewaltigungen (insbesondere solche, wo Täter und Opfer sich schon vorher kannten, möglicherweise auch miteinander verwandt sind) überhaupt nicht zur Anzeige gebracht werden (und deswegen auch nicht bestraft werden), weil die Opfer sich nicht trauen, zur Polizei zu gehen – aus Scham, aus Angst vor Repressalien aus dem Umkreis des Täters oder eben auch, weil sie Angst haben, dass man ihnen nicht glaubt. Und aus diesem Grund sind die Strafverfolgungsbehörden (IMHO durchaus zu Recht) eher zurückhaltend, in Vergewaltigungsfällen Verfahren wegen Falschbeschuldigung einzuleiten, da man befürchtet, dass sonst noch deutlich mehr Opfer tatsächlicher Vergewaltigungen sich nicht trauen, diese anzuzeigen. Und das Trauma, erst vergewaltigt zu werden und dann noch ein Strafverfahren wegen falscher Beschuldigung über sich ergehen lassen zu müssen (selbst wenn dieses Verfahren am Ende gut ausgeht), wünsche ich echt niemandem.

Wenn man den Fall Kachelmann nimmt, wo eine falsche Anschuldigung (er wurde schließlich freigesprochen) eine berufliche Karriere und den Ruf in der Öffentlichkeit schwerstens schädigte, ohne daß die Falschanschuldigung bisher überhaupt in einem Strafverfahren behandelt wurde.

Kachelmann ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen worden. Dass die Anschuldigung erwiesenermaßen falsch gewesen wäre, hat zumindest das zuständige Gericht nicht festgestellt.


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