Zu moonglums Punkten... (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 21.07.2014, 14:44 (vor 4491 Tagen) @ EC 178

Hätte sie Dir nämlich das Cityfrühstück mit Pumpkannenkaffee verkauft, wäre das ein Bonierungsverstoß gewesen. Wärst Du ein Testkunde oder hätte das ein Testkunde mitbekommen, hätte das mächtig Ärger gegeben. Auf jeden Fall ein Personalgespräch, evtl. auch eine Ermahnung oder Abmahnung.

Wenn es nicht der Fehler der Mitarbeiterin war, was nach Deiner Argumentation durchaus sein kann, ist die fehlende Flexibilität systemimmanent. Nach gesundem Menschenverstand sollte es doch (solange der Kunde nicht auf "frisch gebrüht" besteht) vollkommen wumpe sein, woher der Kaffee kommt, Hauptsache Frühstück. Nachbesserungsbedarf besteht so oder so - eventuell aber an anderer Stelle als von mir ursprünglich gedacht.

Bei einer hiesigen Bäckereikette (die momentan 10€-Gutscheine auf Baguettetüten kleben haben) kann man beim Frhstück auch statt der Tasse Kaffee ein anderes Getränk bekommen - falls das gewünschte Getränk teurer ist als die Tasse Kaffee, muß man eben die Differenz bezahlen, falls das Getränk billiger ist, bekommt man nichts raus. Wenn man (von der Hierarchiespitze bis an die Front) will, geht sowas also anscheinend. Nur irgendwo klemmt es da bei der Bahn.

Ne Tasse Kaffee für ne Tasse Kaffee haltende Grüße
der Colaholiker


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