ETCS L1 mit > 160 km/h (Allgemeines Forum)

mrhuss, FKON, Mittwoch, 11.01.2012, 11:26 (vor 5245 Tagen) @ ice-t-411

Hi!

Meiner Meinung nach wäre dazu zunächst eine Änderung der EBO nötig:

§15 (3) Strecken, auf denen mehr als 160 km/h zugelassen
sind, müssen mit Zugbeeinflussung ausgerüstet sein,
durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und
außerdem geführt werden kann.

Und die Definition von "geführt" ist in diesem Fall wohl "kontinuirliche Kommunikation mit der Strecke". Im Gegensatz zu §40 (Fahrgeschwindigkeit, Ausnahmegenemigung für > 250 km/h) sind hier auch keine Ausnahmen zulässig.

"Geführt" bedeutet zunächst mal nur, dass Führerstandssignalisierung (und somit der Verzicht auf ortsfeste Signale) möglich ist. Das geht mit ETCS L1 auch in der Variante mit Balisen. Abgesehen davon kann man auch mit Level 1 mit Euroloop eine linienförmige Übertragung realisieren. Es ist bloß nicht unbedingt sinnvoll, denn ETCS L1 leistet auch bei punktförmiger Übertragung eine kontinuierliche Überwachung. Somit dürfte die Bedingung "geführt" wohl erfüllt sein.


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