ETCS L1 mit > 160 km/h (Allgemeines Forum)

ice-t-411, Mittwoch, 11.01.2012, 09:52 (vor 5250 Tagen) @ Fabian318

Hi!

Meiner Meinung nach wäre dazu zunächst eine Änderung der EBO nötig:

§15 (3) Strecken, auf denen mehr als 160 km/h zugelassen
sind, müssen mit Zugbeeinflussung ausgerüstet sein,
durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und
außerdem geführt werden kann.

Und die Definition von "geführt" ist in diesem Fall wohl "kontinuirliche Kommunikation mit der Strecke". Im Gegensatz zu §40 (Fahrgeschwindigkeit, Ausnahmegenemigung für > 250 km/h) sind hier auch keine Ausnahmen zulässig.

Gruß
Johannes

--
Schiffbau ist Kunst - Flugzeugbau ist Wissenschaft - Elektrotechnik ist Glücksache ;)

Alle Angaben ohne Gewähr!


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