OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache (Allgemeines Forum)

dvor, Freitag, 16.12.2011, 06:19 (vor 5235 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von dvor, Freitag, 16.12.2011, 06:22

Wenn das "freizuhalten" sich so rigoros auch auf Menschen beziehen soll, ist es selbstverständlich auch nicht erlaubt, diesen Raum zum sofortigen Durchqueren zu benutzten.

Richtig. Und in dem Fall darf man den Raum nicht einmal dann zum sofortigen Durchqueren nutzen, wenn man sich auf der Flucht befindet. Sinn und Zweck eines Fluchtweges werden damit vollständig erfüllt.



Wer Ironie findet darf sie behalten.


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