OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache (Allgemeines Forum)

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 14:00 (vor 5245 Tagen) @ Hustensaft

Kein Problem - nur wer räumt die täglich (und vor allem an Freitagen) sicher im drei- wenn nicht vierstellige Zahl an Zügen des Nah- und Fernverkehrs, die wegen der Fahrgastzahl so überfüllt sind, dass die freizuhaltenden Bereiche eben nicht mehr frei sind? Da können Bahn und Bundespolizei schon mal kräftig neue Stellen schaffen.

100% Zustimmung.

Wie widersinnig Deine enge Interpretation übrigens ist kannst Du daran erkennen, dass diese Wege dann nie - auch nicht beim Ein- und Ausstieg - benutzt werden dürften, schließlich sind sie dann auch nicht frei und jeder von uns weiß, dass es rein ablauftechnisch immer mal dazu kommt, dass der Verkehr der Reisenden innerhalb eines Wagens ins stocken kommt und ergo jemand dort steht.

Aber selbstverständlich dürfen diese Wege zum Ein- und Ausstieg benutzt werden. Aber nur, solange sich niemand ständig in diesen aufhält. Wenn sich eine Person in diesen befindet, ohne die Absicht zu haben, sich weiter fortzubewegen und diesen Bereich zu verlassen, hält sie sich darin auf. Darum geht es. Das bloße Durchgehen - und damit verbunden auch der kurzfristige Aufenthalt bei einer unwillkürlichen Blockierung - verbietet weder der Gesetzgeber noch die DB.

Die diesbezügliche Toleranz desjenigen, der einmal miterlebt hat, wie ein Mensch durch einen versperrten Flucht- bzw. Rettungsweg zu Schaden kam, ist gleich null - auch bei mir.


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