Füße und Hinterteil (Allgemeines Forum)

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 14.12.2011, 11:39 (vor 5238 Tagen) @ db1435

Moment - wenn ich auf dem Bild genau hinsehe, ist klar zu erkennen, dass der junge Mann auf einer 1.-Klasse-Stufe sitzt, die Füße aber im 2.-Klasse-Eingangsbereich stehen. Nach BB benötigt man für den "Aufenthalt" in der 1. Klasse einen entsprechenden Fahrschein. Es wäre mal interessant juristisch klären zu lassen, wie die Ansprüche hier aussehen, wenn sich nur das Hinterteil in der 1. Klasse aufhält

Der nächste Schritt ist dann: Gehört das Geländer am Aufgang ebenfalls zur 1. Klasse? Wenn sich ein zweitklassiger Reisender nun im Eingangsbereich hinstellt, und sich mit einer Hand am Geländer festhält, dann hält sich seine Hand ebenfalls im 1.-Klasse-Bereich auf. Darf der Zub dann einen 40er verschreiben...?

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