40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Mittwoch, 14.12.2011, 13:53 (vor 5242 Tagen) @ db1435

Den Hinweis auf die Beförderungspflicht ignorierst du komplett?
Das Zugpersonal muss dem Fahrgast auf Wunsch einen (Steh-)Platz zuteilen.

Nein. Aber es besteht grundsätzlich kein Anspruch, zu einem bestimmten Zeitpunkt befördert zu werden.

Doch: In einem öffentlichen Zug nach Wahl des Fahrgastes.

Der anschließende Fahrgastraum ist 1.Klasse...


Nein. Wie schon mehrfach geschrieben, gehört auch die Treppe zur Zwischenebene, die Zwischenebene selbst, die Treppe von der Zwischenebene nach oben und der obere Fahrgastraum zum Bereich der ersten Klasse.

Weil du das behauptest?
Der Bereich der Treppe ist an der Außenwand der Fahrzeuge nicht gelb markiert. 1.Klasse-Symbole sind nur zusammen mit Richtungspfeilen angebracht.
Bei anderen Dosto-Bauarten erfolgt die Trennung durch eine Glastür am oberen Ende der Treppe.

Was ist daran also 1.Klasse?

Wenn man es nicht glauben mag, so möge man eine Besichtigung des Rollmaterials vornehmen.

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2011/12/12/lokalzeit_bonn.xml?nosc...
Zunächst wird ein 2.Klasse-Dosto gezeigt, bei 4:34 ist aber ein Dosto des entsprechenden Typs im Bild.
Und was sehen wir da? Die 1. Klasse beginnt erst am Ende der Treppe.

Im Übrigen wird kein Mitarbeiter der DB eine FN ausstellen, wenn sich der Fahrgast im Bereich der zweiten Klasse aufgehalten hätte.

DB und Fahrgast behaupten aber einstimmig, dass eine FN ausgestellt wurde.
Auch darüber dass sich der Fahrgast auf der Treppe befand sind sich beide einig.
Nur gehört diese Treppe eben nicht zur 1. Klasse!

Und ganz offen: Ich wünsche mir schon lange die Deutsche Bundesbahn zurück. Es darf gerne etwas ruppiger, unfreundlicher und bestimmter werden. Wer sich an die Regeln hält, wird gerne befördert.

Wer sich an die Regeln hält, wird gerne benutzt. Hier lagen gleich mehrere Regelverstöße durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen vor.

Wer es nicht für nötig erachtet, hat die finanziellen und anderweitigen Konsequenzen zu tragen. Und wird ggfs. auch einmal aus dem Zug geworfen.

Also in diesem Fall den Zugbegleiter aus den Zug werfen und so für zighundert Fahrgäste Verspätungen provozieren? Das kann auch nicht Sinn der Sache sein.

Es gibt DB-Strecken auf denen die Automaten am Bahnsteig weder DB-Tarif noch Anfangsstrecke verkaufen - selbst am selten geöffneten Schalter nicht. Trotzdem schickt die DB da Prüfdienste hin.
Mehrfache Nachfragen bei der DB wurden damit beantwortet, dass angeblich niemand erwarte an einem DB-Bahnhof auch DB-Tickets zu bekommen (auch wenn er laut EVO bis 5min vor Abfahrt Anspruch darauf hat).


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