OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache (Allgemeines Forum)

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 10:55 (vor 5238 Tagen) @ fjk

Freihalten heißt nicht "im Bedarfsfalle freizumachen" und ist keineswegs Definitionssache. Freihalten heißt schlichtweg: Hier darf nichts stehen, liegen, sich aufhalten. Keine Sachen oder Personen, einfach nichts!

Jeder Fahrgast darf sich natürlich im Bereich der ersten Klasse aufhalten. Der Aufenthalt umfaßt jeden Zeitraum, der über das bloße Durchgehen hinausgeht. Ob er dort sitzt oder steht, bleibt ihm überlassen. Einzige Voraussetzung:

- er blockiert keinen Rettungs- bzw. Fluchtweg und
- er besitzt einen Fahrausweis für die erste Klasse

Alles ganz einfach - wer sich an die Regeln hält, ist klar im Vorteil!

Florian


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