OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 16.12.2011, 03:16 (vor 5235 Tagen) @ db1435

Aber selbstverständlich dürfen diese Wege zum Ein- und Ausstieg benutzt werden. Aber nur, solange sich niemand ständig in diesen aufhält. Wenn sich eine Person in diesen befindet, ohne die Absicht zu haben, sich weiter fortzubewegen und diesen Bereich zu verlassen, hält sie sich darin auf. Darum geht es. Das bloße Durchgehen - und damit verbunden auch der kurzfristige Aufenthalt bei einer unwillkürlichen Blockierung - verbietet weder der Gesetzgeber noch die DB.

Ist natürlich ziemlicher Unfug. Wenn das "freizuhalten" sich so rigoros auch auf Menschen beziehen soll, ist es selbstverständlich auch nicht erlaubt, diesen Raum zum sofortigen Durchqueren zu benutzten.

Quelle für deine Theorie?

Das "...sind freizuhalten" bezieht sich selbstverständlich nur auf Gegenstände, wie bspw. Gepäckstücke.

Die diesbezügliche Toleranz desjenigen, der einmal miterlebt hat, wie ein Mensch durch einen versperrten Flucht- bzw. Rettungsweg zu Schaden kam, ist gleich null - auch bei mir.

Wie kann ein Mensch einen Fluchtweg blockieren? Dieser Mensch hat doch dann auch einen Fluchtwillen, will ich doch mal vermuten.


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