OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Mittwoch, 14.12.2011, 13:13 (vor 5238 Tagen) @ db1435

Freihalten heißt nicht "im Bedarfsfalle freizumachen" und ist keineswegs Definitionssache. Freihalten heißt schlichtweg: Hier darf nichts stehen, liegen, sich aufhalten. Keine Sachen oder Personen, einfach nichts!

Kein Problem - nur wer räumt die täglich (und vor allem an Freitagen) sicher im drei- wenn nicht vierstellige Zahl an Zügen des Nah- und Fernverkehrs, die wegen der Fahrgastzahl so überfüllt sind, dass die freizuhaltenden Bereiche eben nicht mehr frei sind? Da können Bahn und Bundespolizei schon mal kräftig neue Stellen schaffen. Im übrigen geht es auch nicht um den Wortlauf, sondern den Sinn der Regelung - und der besagt, dass ein Flucht- und Rettungsweg im Bedarfsfall verfügbar ist, d.h. da darf kein Gepäck stehen, ein Mensch, der aber sofort zur Seite gehen kann, gilt nicht als Hindernis in diesem Sinn. Wie widersinnig Deine enge Interpretation übrigens ist kannst Du daran erkennen, dass diese Wege dann nie - auch nicht beim Ein- und Ausstieg - benutzt werden dürften, schließlich sind sie dann auch nicht frei und jeder von uns weiß, dass es rein ablauftechnisch immer mal dazu kommt, dass der Verkehr der Reisenden innerhalb eines Wagens ins stocken kommt und ergo jemand dort steht.

Alles ganz einfach - wer sich an die Regeln hält, ist klar im Vorteil!

Ja, ohne Zweifel. Aber diese Regeln müssen auch bestehen, zulässig und bekanntgemacht sein - genau da bestehen aber Zweifel, ob der Bereich der Treppe als zur 1. Klasse gehörig erkennbar war. Und das "an Regeln halten" gilt übrigens auch hier im Forum ...


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