Frage zu Fahrgastrechten - Dissenz gefunden! (Allgemeines Forum)

bahn4u, Montag, 03.10.2011, 02:55 (vor 5498 Tagen) @ zetzmann

"ich wiederhole mich:

Tatsache ist: Man braucht keine Bestätigung vom Servicepunkt / Zugbegleitpersonal o.ä. Das ist genau so sinnlos wie eine Beschwerde, die man auf handgeschöpftem Büttenpapier in Kalligraphie-Schrift an das SC FGR schreibt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

Und als Organ der Rechtspflege weißt Du genau, was Beweiskraft erlangt [probier' doch mal, eine Original-Verspätungsbescheinigung zzgl. einer beglaubigten Kopie am Servicepunkt zu bekommen]."

Zunächst schön, dass wir den Konsens gefunden haben, dass eine unmittelbare Erstattung im Reisezentrum eine Verspätungsbescheinigung des Service-Points erforderlich ist.

Gleichzeitig behauptest Du weiter "steif und fest", dass eine Verspätungsbescheinigung keinerlei Sinn macht.
Zunächst halte ich dagegen, wie kann sich sonst ein Bahnkunde/in rechtlich absichern können? Offenbar nach Deiner Version gar nicht - und wie Du selbst schreibst darfst Du hier im Forum wohl auch als Bahnmitarbeiter (des SC FGR?) hier nichts anderes schreiben. So hattest es Du ja in der letzten Erwiderung selbst angedeutet.
Der Kunde bzw. die Kundin muss sich also mit der Entscheidung des Servicezentrum Fahrgastrechte zufrieden geben - denn er hat dann ja nichts in der Hand.

Eine beglaubigte Kopie besitzt zweifelsohne eine noch höhere Beweiskraft und ist rechtlich und gerichtlich gesehen unumstößlich.
Eine Verspätungsbescheinigung besitzt natürlich indizienwirkung. Möchten Sie das weiter abstreiten? Am besten merkt man / frau sich noch den Namen des Ausstellers der verspätungsbescheinigung, wenn der Name auf der Bescheinigung nicht lesbar ist. Denn benennt man/frau noch am besten zusätzlich als Zeugen.
Mit Verlaub, Herr Bahnmitarbeiter Herr Zetzmann, ich glaube nicht, dass die Deutsche Bahn AG es dann noch auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen läßt.
Ich habe sowas zumindest noch nie erlebt.
Und um den Schlußpunkt von meiner Seite aus zu setzen:

Ich soll provozieren?
Dann muss ich Ihnen sagen, Ihre "Aufklärung" und "Informationen" im thread deuten eher auf eine Verhohnepiepelung der Bahnkunden/Bahnkundinnen hin, wenn Sie Ihn lediglich empfehlen auf das Wohlwollen des Servicezentrums Fahrgastrechtezentrum zu hoffen. Darauf sind für meinen Geschmack schon zuviele reingefallen!

Ich baue hier ganz auf die Intelligenz der thread-lesenden Forumsteilnehmer. Sie werden sich Ihr eigenes Urteil bilden. Ich glaub die lachen sich ohnehin schon schief - auch und gerade über mich, weil ich mich mit Euch "verschleiernden" Bahnmitarbeiter hier eingelassen habe. (Bin halt neu hier)
Herzliche Glückwunsch!


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