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Eingleisigkeit, Sonntag, 02.10.2011, 23:20 (vor 5497 Tagen) @ Steffen

Mannheim-Hockenheim sind etwa 22 km. Arg viel bekommt man dafür nicht zurück, wenn man die Fahrt in Mannheim abbricht (vielleicht 4 EUR?)! Da dürfte der Weg mit den +60 am Ziel lukrativer sein. Da wäre es aber ganz geschickt zu wissen, um was für eine Fahrkarte es sich handelt.

Ja, da hast du sicher Recht. Wobei es natürlich schwierig ist, bei Fahrgastrechten über Lukrativität zu sprechen. Natürlich möchte Andy das Maximale an Entschädigung rausholen (hat ja immerhin 35 Euro für ein Taxi zusätzlich blechen müssen), aber nach der Rechtslage, ist er eben nicht 60 Minuten später am Zielort angekommen, sondern knapp 20 Minuten in Mannheim was zu einem Fahrtabbruch führte. Ganz haarspalterisch DARF er sich gar keine 25 Prozent erstatten lassen, weil er diese Verspätung gar nicht gehabt hat.

Aber das wird jetzt sehr juristisch. Unterm Strich: Ich wollte noch eine andere Möglichkeit aufzeigen, die die Fahrgastrechte in diesem Fall bieten.

Aber jetzt verstehe ich, wie das in den FGR gemeint ist:
-> Nichtantritt = voller Fahrpreis zurück
-> Reiseabbruch = Reststück zurück
-> Reiseabbruch und Rückfahrt = voller Fahrpreis zurück

Naja, da bleibt beim Teilstück Mannheim-Hockenheim natürlich wirklich nicht mehr viel übrig.

Btw.: Angenommen, die Fahrt wird hier bereits in Mannheim beendet - wie wird das berechnet, wenn man
(a) den Normalpreis (ohne BC) bezahlt hat und
(b) einen Sparpreis für 29 EUR bezahlt hat?

Tja, mglw. ist das mit "ggf." gemeint. Ein 29 Euro-Sparpreis kann eben nur ganz oder gar nicht erstattet werden. In diesem Fall also ganz? Ich weiß es nicht.

Gute Nacht,
Eingleisigkeit


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