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Eingleisigkeit, Sonntag, 02.10.2011, 22:11 (vor 5498 Tagen) @ AndyUlm

... um es mit Loriot zu sagen :)

Meiner Meinung handelt es sich hier noch um einen ganz anderen Fall. AndyUlm hat die Reise in Mannheim nämlich abgebrochen, weil er am Zielort eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten gehabt hätte und die Reise (mit der Bahn) damit sinnlos geworden ist. Er hat die Bahn verlassen und sich ein Taxi genommen.

Die Fahrgastrechte (Abschnitt Reiseabbruch) sehen in diesem Fall eine andere Erstattung als die 25 Prozent des Fahrpreises vor. Nämlich, dass sich der Fahrgast "den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen [kann], ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof."

Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof ist natürlich quatsch, denn Andy ist ja weitergefahren. Auf jeden Fall gäbe es aber das Geld für den nicht genutzten Abschnitt (also Mannheim-Hockenheim). Was das "ggf." im zweiten Satzteil bedeutet, weiß ich nicht. Im besten Fall gibt es bei einem Fahrtabbruch, das weiß ich aus Erzählungen, aber den gesamten Fahrpreis zurück.

Schwierig wird es natürlich, wenn die Fahrkarte gleichzeitig noch die Rückfahrkarte ist, denn dann handelt es sich ja ganz offenbar nicht um einen Fahrtabbruch (die Rückfahrt wird ja noch genutzt). In diesem Fall, greift also die Verspätung von > 60 Minuten am Zielort = Erstattung von 25 Prozent des einfachen Fahrpreises.

Taxi-Kosten werden gemäß Fahrgastrechten nur nachts bzw. bei Verpassen der letzten Verbindung am Tag erstattet..

Grüße,
Eingleisigkeit


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