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Steffen, Sonntag, 02.10.2011, 23:42 (vor 5497 Tagen) @ Fabian318

Aber jetzt verstehe ich, wie das in den FGR gemeint ist:
-> Nichtantritt = voller Fahrpreis zurück
-> Reiserücktritt unterwegs= Reststück zurück
-> Reiseabbruch mit oder ohne Rückfahrt = voller Fahrpreis zurück


Ich habe es mal korrigiert. Er erhielte also den gesamten Fahrpreis erstattet. Der Unterschied zwischen 2) und 3) ist mir nicht ganz klar, aber so ist die Regelung.

Gesetzt den Fall, ich fahre Hamburg-Esslingen (15 km hinter Stuttgart) und mein ICE kommt mit +70 in Stuttgart an.
(a) ich fahre mit der nächsten S-Bahn weiter ==> Erstattung 25% Erstattung
(b) ich breche die Bahnreise in Stuttgart ab und fahre mit dem Taxi weiter ==> 100% Erstattung

Habe ich das so richtig verstanden?

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