Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 19:44 (vor 5498 Tagen) @ Steffen

Allerdigs mußt Du Dir vom Informations- bzw. Service Point bestätigen lassen, dass Du aufgrund der Verspätung Deines Zuges, mindestens 60 Minuten später am Zielbahnhof angekommen wärest.
ab 60 Minuten Verspätung gibt 25% des Fahrpreises zurück,
ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises.
Die EU-Richtlinien und die Deutsche Gesetzgebung dazu, findest Du am Ende der Sammlung der Betriebsbedingungen der Deutschen Bahn.


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