Es gibt 100 % Erstattung (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 23:37 (vor 5498 Tagen) @ Eingleisigkeit
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 02.10.2011, 23:39

Aber jetzt verstehe ich, wie das in den FGR gemeint ist:
-> Nichtantritt = voller Fahrpreis zurück
-> Reiserücktritt unterwegs= Reststück zurück
-> Reiseabbruch mit oder ohne Rückfahrt = voller Fahrpreis zurück

Ich habe es mal korrigiert. Er erhielte also den gesamten Fahrpreis erstattet. Der Unterschied zwischen 2) und 3) ist mir nicht ganz klar, aber so ist die Regelung.


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