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Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 23:52 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 02.10.2011, 23:53

Gesetzt den Fall, ich fahre Hamburg-Esslingen (15 km hinter Stuttgart) und mein ICE kommt mit +70 in Stuttgart an.
(a) ich fahre mit der nächsten S-Bahn weiter ==> Erstattung 25% Erstattung
(b) ich breche die Bahnreise in Stuttgart ab und fahre mit dem Taxi weiter ==> 100% Erstattung

Ja, genauso sehen Theorie und Praxis aus. Ich zitiere mal aus www.fahrgastrechte.info:

Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Soweit die Reise unterwegs abgebrochen wird, weil sie aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, besteht auch der Anspruch auf Erstattung des Betrages für die bereits durchfahrene Strecke sowie erforderlichenfalls die Erstattung der Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof der Reise.

(Hervorhebung durch mich)

Es gibt also zwei Fälle:
a) Eine Verspätung von 60 Minuten am Zielort ist zu erwarten, dann gibt es nur das Geld für die nicht durchfahrene Strecke zurück.
b) Wenn die Reise durch die Verspätung auch noch sinnlos geworden ist, gibt es das Geld für die gesamte Strecke zurück. Evtl. zzgl. der Kosten für die Rückfahrt zum Ausgangsort.

Etwas schwierig ist natürlich der Fall, wenn die 60 Minuten Verspätung ziemlich zu Anfang bekannt sind (und die Reise dadurch sinnlos geworden ist), man aber noch drei Meter bis vor das Ziel weiterfährt. So eine Bedingung ("wenn die Reise bei Bekanntwerden einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort sinnlos geworden ist und unmittelbar abgebrochen wird") vermisse ich eigentlich, um Missbrauch zu verhindern.

Zu der Erstattung bei Festpreisangeboten: Das wurde anderswo bereits ausdiskutiert, Quintessenz war, dass es den prozentualen Anteil erstattet gibt, den eine Normalpreisfahrkarte bis zum Abbruchort im Verhältnis zu einer bis zum Zielort kostet.


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