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Ösi, Montag, 03.10.2011, 00:34 (vor 5497 Tagen) @ Fabian318

Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Würde das aber nicht bedeuten, dass hier nichts erstattet wird, weil es nicht mehr als 60 Minuten, sondern genau 60 Minuten waren?


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