Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt (Allgemeines Forum)

zetzmann, Montag, 03.10.2011, 02:22 (vor 5497 Tagen) @ bahn4u

Ach Uschi,

ich wiederhole mich:

Tatsache ist: Man braucht keine Bestätigung vom Servicepunkt / Zugbegleitpersonal o.ä. Das ist genau so sinnlos wie eine Beschwerde, die man auf handgeschöpftem Büttenpapier in Kalligraphie-Schrift an das SC FGR schreibt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

Und als Organ der Rechtspflege weißt Du genau, was Beweiskraft erlangt [probier' doch mal, eine Original-Verspätungsbescheinigung zzgl. einer beglaubigten Kopie am Servicepunkt zu bekommen].

Wir gehen aber doch konform, dass ich für eine unmittelbare Fahrpreiserstattung im Reisezentrum eine Verspätungsbescheinigung des Service Points benötige, oder nicht?

Natürlich nicht.

Du weißt hervorragend zur Thematik Bescheid und möchtest trotzdem provozieren. Viel Spaß damit in Zukunft. Aber -Sorry- nicht bei mir.

Z.

P.S.: Ich konnte mir Deinen Ausfluss nur teilweise durchlesen und arbeite nicht bei einem Bahn-Unternehmen.


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