Fahrgastrechte - Moment mal (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 23.03.2011, 09:44 (vor 5542 Tagen) @ Sascha Heß

Seit Juli 2009 sind die neuen Fahrgastrechte gültig. Seitdem entfällt das bestätigen von Verspätungen in den meisten Fällen. Man kann sich einfach in den neuen Zug setzen ohne eine Bescheinigung zu haben ohne das die Fahrkarte beanstandet wird.

Richtig. Beanstandet wird die Fahrkarte nicht. Aber sehen die Fahrgastrechte nicht vor, dass man für den "höherwertigen" Zug (im Prinzip hat man ja eine für diesen Zug nicht gültige Fahrkarte, so wie wenn man mit einer Nahverkehrsfahrkarte ICE fahren möchte) erst einmal (also vorher am Bahnhof oder eben beim Zub) eine reguläre Fahrkarte kaufen muss und sich die dann erstatten lassen kann?

Dieses kundenunfreundliche (aber wegen der besseren Kontrollierbarkeit - denn die Fahrgastrechtemafia kann ja hinterher die Verspätungen in Ruhe recherchieren, im Gegensatz zum Zub, das auch noch was anderes zu tun hat - nachvollziehbare) Verfahren müsste doch auch bei Zugbindungsfahrkarten und Anschlussverlust, der zu einer absehbaren Ankunftsverspätung von über 20 Minuten führt, gelten. Oder gibt es noch eine (andere) "Anschlusssicherungsklausel"?

Hier kann es dann nötig sein, dem Zub einen Hinweis zu geben, warum man nicht den Zug nutzt, der auf der Fahrkarte eingetragen ist. Von größeren Diskussionen habe ich noch nichts mitbekommen. Weder bei meinen eigenen Fahrten noch von meinen Kunden, die sich darüber beschwert haben.

Man kann also sagen, daß seit knapp 2 Jahren die Situation für Reisende mit Zugbindung gerade im Verspätugnsfall deutlich entspannter geworden ist.

Man kann sagen, dass das oben skizzierte Verfahren in der Realität sehr oft durch ein Durchwinken bei der Kontrolle vereinfacht wird, erst recht, wenn man sich rechtzeitig beim Zub meldet. Ob das in den letzten zwei Jahren anders geworden ist? Vielleicht. Allerdings kann das auch immer noch nach hinten losgehen ("Nehmen Sie mich mit?"-"Nein.")...

ist dann frustriert
fjk


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