Zugbindung - Verspätung - Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Sascha Heß, Mittwoch, 23.03.2011, 09:14 (vor 5543 Tagen) @ Fabian318

Hallo!

Ich hänge mich einfach mal hier an den Beitrag an:

"Früher" brauchte man bei einer Fahrkarte mit Zugbindung und einem Anschlußverlust wegen Verspätung eines Zuges eine Bestätigung darüber. Diese mußte man sich am ServicePoint oder vom Zugpersonal geben lassen. Wenn man die nicht hatte, gab es schon mal Diskussionen mit dem Zub im neuen genutzten Zug. Das konnte man auch früher schon umgehen, indem man direkt beim Einsteigen den Zugchef gesucht hat und nett gefragt hat, ob er einen mitnimmt, weil man keine Zeit hatte, sich die Bestätigung zu holen. Die meisten haben einen dann auch einsteigen lassen und die Fahrkarte anerkannt.

Seit Juli 2009 sind die neuen Fahrgastrechte gültig. Seitdem entfällt das bestätigen von Verspätungen in den meisten Fällen. Man kann sich einfach in den neuen Zug setzen ohne eine Bescheinigung zu haben ohne das die Fahrkarte beanstandet wird.
Hier kann es dann nötig sein, dem Zub einen Hinweis zu geben, warum man nicht den Zug nutzt, der auf der Fahrkarte eingetragen ist. Von größeren Diskussionen habe ich noch nichts mitbekommen. Weder bei meinen eigenen Fahrten noch von meinen Kunden, die sich darüber beschwert haben.

Man kann also sagen, daß seit knapp 2 Jahren die Situation für Reisende mit Zugbindung gerade im Verspätugnsfall deutlich entspannter geworden ist.

Viele Grüße
Sascha


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