Zitate aus AGBs (Allgemeines Forum)

bskf, Dienstag, 22.03.2011, 07:34 (vor 5545 Tagen) @ michael_seelze

Noch eine Nachfrage: Darf man aus den AGB, die auf "bahn.de" veröffentlich sind zitieren oder nur dorthin unter angabe der Seitenzahl verlinken? Die "DB Fernverkehr AG" ist dort als Herausgeber genannt.
Gruß Michael.

Du darfst auf jeden Fall einzelne Ausschnitte zitieren. Als nicht-literarisches Werk "zum Gebrauch" kann es seine Schutzwürdigkeit ohnehin nur durch die Gesamtkomposition erlangen. M.E. gilt das, sofern von der DB selbst öffentlich zur Verfügung gestellt, auch für Richtlinien. Egal, was auf dem Dokument steht.

Darüber, wo ein Ausschnitt aufhört und ein wesentlicher und somit schutzwürdiger Auszug anfängt, lässt sich natürlich trefflich streiten..... Im Zweifel ist weniger mehr.

Grüße

bskf


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