IC verhungern lassen - Richtlinie (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 22.03.2011, 00:11 (vor 5560 Tagen) @ Reservierungszettel

Was der Begriff "Urheberrecht" bedeutet, weißt Du? Und den zweiten Satz kennste auch, ja? Hast Du die Zustimmung von DB Netz, den Inhalt an Dritte (den Usern im Forum) weiterzugeben? Wenn nein - was ich stark annnehme - warum machst Du es trotzdem?


Ist denn eine Verlinkung auf eine Datei auf einer DB-Website erlaubt?
Darf man denn den Inhalt wenigstens sinngemäß (nicht wörtlich) wiedergeben, oder ist sämtliche Bezugnahme auf geschützte Richtlinien/Module verboten?
Wie ich schrieb, kenne ich die aktuelle Version nicht, da sie nicht online verfügbar
ist.
Danke für die Erläuterung; ich wusste bisher nicht, dass es Module sind.


Auf verlinkung von öffentlich zugänglichen (erlaubten Seiten) wird wohl hier keiner was haben. Wenn allerdings Interne dinge die man durch gute beziehungen zu DB-Mitarbeitern bekommen hat veröffentlicht, ist das verständlich. Ich habe auch einiges an Internen Unterlagen über die DB und habe davon noch nie etwas in einem öffentlichen Forum Preisgegeben. DB-Mitarbeiter die mich kennen wissen das ich damit keinen Sch..... mache.

Also kann man das doch auch von anderen Usern hier verlangen.

Oder?

Grüße Andreas

Ja , soll nicht wieder vorkommen. Ich hatte es übrigens nicht von einem Mitarbeiter der DB, es tauchte in den in Anhängen der Schienverkehrsnutungsbedingungen 2008 auf einer Unterseite von "deutschebahn.com" in einer Übersicht über Regelwerke auf. Es gibt inzwischen keinen Direktlink mehr dorthin.
Noch eine Nachfrage: Darf man aus den AGB, die auf "bahn.de" veröffentlich sind zitieren oder nur dorthin unter angabe der Seitenzahl verlinken? Die "DB Fernverkehr AG" ist dort als Herausgeber genannt.
Gruß Michael.


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