...werden wohl hoffentlich nie Vertragsbestandteil werden! (Allgemeines Forum)

musicus, Freitag, 06.01.2017, 16:28 (vor 2689 Tagen) @ unternehmenzukunft

Dann ändere ich eben das Beispiel ab:
Das Autohaus wirbt damit, dass bei allen Autos der Marke XY das Audiosystem "Laut 2000" extra für die Kunden dieses Autohauses inklusiv ist. Auch wenn nun das Audiosystem "Laut 2000" nicht explizit im schriftlichen Vertrag über den Kauf eines Autos der Marke XY erwähnt wird, so liegt doch ein Sachmangel vor, da das Auto nicht der Werbung entsprach, wenn das Auto ohne das Audiosystem geliefert wird.

Ohne dir was Böses zu wollen: Ich denke diese Beispiele führen uns nicht weiter. Auch hier liegt wieder eine Individualabrede vor, die ich schriftlich im Vertrag fixiert wissen wollen würde. Vielleicht bin ich aber auch einfach mit mündlichen Absprachen schon zu oft auf die Schnauze gefallen (auch wenn es da zum Glück immer nur um ein- oder niedrige zweistellige €-Beträge ging).

Analog sehe ich dazu die Ankündigung der Komfortmerkmale wie Bordgastro und Lounge. Sprich, wenn die DB mit Bordrestaurant und Bordbistro wirbt, dann verpflichtet sie sich auch, diese Leistung bereitzustellen.

Vertraglich nicht - weder Lounges noch Angebote der Bordgastronomie sind Bestandteil der AGB oder eines Gesetzes auf denen der Fahrscheinkauf basiert.

Wie gesagt, dann klafft hier eine große Lücke im Verbraucherschutz, denn aktuell können die EVUs den Kunden alles versprechen, sind dann aber nicht daran gebunden...

Der Rechtsweg steht dir und jedem anderen natürlich offen.

Offenbar handelt es sich bei der alle Quartale aus dem Boden schießende Lounge-/comfort-Diskussion um ein typisches Problem von Stammkundenfrust.

Ich wollte nicht meine Frust ausdrücken, auch wenn ich als überzeugter Verfechter des Systems Eisenbahn oftmals gefrustet bin, was die DB so alles anstellt und sich "einfallen" lässt, sondern vielmehr aufzeigen, dass man bei der DB kein Interesse hat, besser zu werden (obwohl es hier nichteinmal mit Kosten verbunden wäre).

Zum einen sollte das nicht explizit auf dich gemünzt sein, zum anderen teile ich grundsätzlich deinen Ärger.

Ja, weil scheinbar das ökonomische Fachwissen fehlt (oder es fehlt der Wille), wie man die Ertragsseite der Gleichung "Gewinn=Ertrag-Aufwand" vergrößern kann. Stattdessen stellt man sich der (einfacherern) Aufgabe, den Aufwand zu verkleinern und ruiniert unter Umständen sein ganzes Produkt.

Yep.

Summa summarum hat man es einfach nicht nötig, bessere Qualität zu bieten - gegenüber Stammkunden schon gar nicht.

Wenn man keine Notwendigkeit sieht, besser zu werden, dann liegt ordnungspolitisch gesehen, ein Marktversagen vor (aufgrund des Monopols) und das trotz über 20 Jahre Bahnreform. Hier sollte man dann wohl einmal über Maßnahmen nachdenken, wenn man denn wirklich mehr Verkehr auf die Schiene verlagen will (was, glaube ich, in der Politik nicht wirklich gewollt wird...)

Siehste...


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