...werden wohl hoffentlich nie Vertragsbestandteil werden! (Allgemeines Forum)

unternehmenzukunft, Freitag, 06.01.2017, 16:11 (vor 2689 Tagen) @ musicus

Denn das wäre sicher deren Ende.

Das denke ich auch, aber der Verbraucherschutz im Verkehrssektor ist dann wirklich nicht gut.

Beispiel:
Ein Autohaus wirbt damit, dass beim Kauf eines Autos die An-/Ummeldung durch das Autohaus vorgenommen wird.

Ein Einwurf, weshalb das gewählte Beispiel schief steht und daher eher wenig zu einem angemessenen Vergleich mit der DB dient:
Bei einem Autokauf wird man i.d.R. einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Konditionen der Ummeldung darin fixiert würden, dann wärst du auch im Falle eines Rückziehers durch den Verkäufer fein raus. Falls nicht, werden sie nicht Vertragsbestandteil, du hättest also eine von der Werbung abweichende Individualabrede getroffen :-D Überhaupt laufen Autokäufe wohl weniger standardisiert und mit mehr Raum für individuelle Absprachen, Rabatte o.ä. ab, als es bei Fahrscheinen der Fall ist.

Wegen dieser extra Dienstleistung entscheidet sich der Kunde dafür ein Auto in diesem Autohaus zu kaufen.

Den Beweis über die Kaufentscheidung müsste man erstmal führen können :-/

Dann ändere ich eben das Beispiel ab:
Das Autohaus wirbt damit, dass bei allen Autos der Marke XY das Audiosystem "Laut 2000" extra für die Kunden dieses Autohauses inklusiv ist. Auch wenn nun das Audiosystem "Laut 2000" nicht explizit im schriftlichen Vertrag über den Kauf eines Autos der Marke XY erwähnt wird, so liegt doch ein Sachmangel vor, da das Auto nicht der Werbung entsprach, wenn das Auto ohne das Audiosystem geliefert wird.

Analog ist es doch mit dem Hinweis auf das Komfortmerkmal Bordgastro beim ICE/(IC).

Analog sehe ich dazu die Ankündigung der Komfortmerkmale wie Bordgastro und Lounge. Sprich, wenn die DB mit Bordrestaurant und Bordbistro wirbt, dann verpflichtet sie sich auch, diese Leistung bereitzustellen.

Vertraglich nicht - weder Lounges noch Angebote der Bordgastronomie sind Bestandteil der AGB oder eines Gesetzes auf denen der Fahrscheinkauf basiert.

Wie gesagt, dann klafft hier eine große Lücke im Verbraucherschutz, denn aktuell können die EVUs den Kunden alles versprechen, sind dann aber nicht daran gebunden...

Mich kann man gerne aufklären, wenn dem nicht so ist, da ich kein Jurist bin, aber mich die Fragestellung interessiert, da ich nun schon öfter gehört habe, dass nur die Beförderung rechtlich durchsetztbar sei, alles andere aber aus "Gnade" der gütigen DB geschieht, obwohl damit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geworben wird.

Das Risiko, dass jemand wegen Pappbecher oder Speisewagenausfalls vor Gericht auf unlauteren Wettbewerb plädiert, dürfte ebenso gering sein wie die Aussichten einen derart gelagerten Bagatellprozess gegen einen Konzern von der Größe der DB zu gewinnen. Das weiß man auch bei der Bahn.

Offenbar handelt es sich bei der alle Quartale aus dem Boden schießende Lounge-/comfort-Diskussion um ein typisches Problem von Stammkundenfrust.

Ich wollte nicht meine Frust ausdrücken, auch wenn ich als überzeugter Verfechter des Systems Eisenbahn oftmals gefrustet bin, was die DB so alles anstellt und sich "einfallen" lässt, sondern vielmehr aufzeigen, dass man bei der DB kein Interesse hat, besser zu werden (obwohl es hier nichteinmal mit Kosten verbunden wäre).

Die Offensichtlichkeit, mit der man erkennen lässt, dass Stammkunden in der Zeit rein auf Wachstum und rasche Rendite ausgerichteter Märkte, keine Wertschätzung genießen ist nicht wirklich ein Alleinstellungsmerkmal der DB, sondern - meiner Beobachtung nach - ein Wesenszug von Dienstleistern, die es bevorzugen sich offensiv und teils ruinös zu kannibalisieren statt über Qualitätssteigerungen die angebotenen Produkte zu verbessern. Kostensenkung und Marketing scheinen derzeit jedes unternehmerische Problem in diesem Bereich lösen zu können...

Ja, weil scheinbar das ökonomische Fachwissen fehlt (oder es fehlt der Wille), wie man die Ertragsseite der Gleichung "Gewinn=Ertrag-Aufwand" vergrößern kann. Stattdessen stellt man sich der (einfacherern) Aufgabe, den Aufwand zu verkleinern und ruiniert unter Umständen sein ganzes Produkt.

Wie bereits angedeutet: Mich würde wirklich schon mal interessieren, welche Kosten für Betrieb, Marketing etc. des "comfort"-Instrumentariums anfallen und wie es demgegenüber um Umsätze und Erlöse aber auch der Mobilität innerhalb des Transportdienstleistungsmarktes der potentiellen Nutzer mit "Status" bestellt ist. Durch das personalisierte Punktesammelsystem lässt sich das ja maschinell im Handumdrehen erheben. Und, ja, noch einmal: Ich wette darauf, dass hier die DB sicher nicht als Verlierer aussteigt.

Summa summarum hat man es einfach nicht nötig, bessere Qualität zu bieten - gegenüber Stammkunden schon gar nicht.

Wenn man keine Notwendigkeit sieht, besser zu werden, dann liegt ordnungspolitisch gesehen, ein Marktversagen vor (aufgrund des Monopols) und das trotz über 20 Jahre Bahnreform. Hier sollte man dann wohl einmal über Maßnahmen nachdenken, wenn man denn wirklich mehr Verkehr auf die Schiene verlagen will (was, glaube ich, in der Politik nicht wirklich gewollt wird...)


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