...werden wohl hoffentlich nie Vertragsbestandteil werden! (Allgemeines Forum)

musicus, Freitag, 06.01.2017, 15:39 (vor 2689 Tagen) @ unternehmenzukunft

Denn das wäre sicher deren Ende. Wenn man ein EVU wegen Teemangel, Pappbechern, WLAN-Ausfall, Zeitungsschwund, Colakohlensäurearmut, Vollkornschnittenmonopolen, Kühlungsausfällen, Bordkassengebrechen oder ähnlicher Phänomene regresspflichtig machen könnte, wäre das wohl eine starke Motivation diese Angebote komplett einzustellen. Insofern haben wir hier durchaus die für den Kunden u.U. unliebsame und frustrierende Situation, dass er bei klarem Verstand schnell erkennt, dass die an ihm erwirtschafteten Gewinne diese Angebote mittragen, ja erst ermöglichen, er aber keinerlei durchsetzbaren Anspruch auf deren vollumfängliche Nutzung hat.

Beispiel:
Ein Autohaus wirbt damit, dass beim Kauf eines Autos die An-/Ummeldung durch das Autohaus vorgenommen wird.

Ein Einwurf, weshalb das gewählte Beispiel schief steht und daher eher wenig zu einem angemessenen Vergleich mit der DB dient:
Bei einem Autokauf wird man i.d.R. einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Konditionen der Ummeldung darin fixiert würden, dann wärst du auch im Falle eines Rückziehers durch den Verkäufer fein raus. Falls nicht, werden sie nicht Vertragsbestandteil, du hättest also eine von der Werbung abweichende Individualabrede getroffen :-D Überhaupt laufen Autokäufe wohl weniger standardisiert und mit mehr Raum für individuelle Absprachen, Rabatte o.ä. ab, als es bei Fahrscheinen der Fall ist.

Wegen dieser extra Dienstleistung entscheidet sich der Kunde dafür ein Auto in diesem Autohaus zu kaufen.

Den Beweis über die Kaufentscheidung müsste man erstmal führen können :-/

Analog sehe ich dazu die Ankündigung der Komfortmerkmale wie Bordgastro und Lounge. Sprich, wenn die DB mit Bordrestaurant und Bordbistro wirbt, dann verpflichtet sie sich auch, diese Leistung bereitzustellen.

Vertraglich nicht - weder Lounges noch Angebote der Bordgastronomie sind Bestandteil der AGB oder eines Gesetzes auf denen der Fahrscheinkauf basiert.

Mich kann man gerne aufklären, wenn dem nicht so ist, da ich kein Jurist bin, aber mich die Fragestellung interessiert, da ich nun schon öfter gehört habe, dass nur die Beförderung rechtlich durchsetztbar sei, alles andere aber aus "Gnade" der gütigen DB geschieht, obwohl damit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geworben wird.

Das Risiko, dass jemand wegen Pappbecher oder Speisewagenausfalls vor Gericht auf unlauteren Wettbewerb plädiert, dürfte ebenso gering sein wie die Aussichten einen derart gelagerten Bagatellprozess gegen einen Konzern von der Größe der DB zu gewinnen. Das weiß man auch bei der Bahn.

Dann wäre es auch interessant, ob man eben die Nutzungsbedingungen der Lounge, die dann als AGB des Vertragsbestandteils Loungezugang zu sehen wären, einfach so für alle gleich geändert werden können oder eben die Neufassung nur für die Fahrscheine gilt, die nach der Änderung erworben wurden (das trifft auf die neue Zugangsregelung des 1. Klasse Bereichs in Hamburg zu).

Natürlich. Es gilt gemäß gültigen Rechts und gültiger AGB uneingeschränkt das Hausrecht der DB.
Offenbar handelt es sich bei der alle Quartale aus dem Boden schießende Lounge-/comfort-Diskussion um ein typisches Problem von Stammkundenfrust. Jene, die in den Genuss der "comfort"-"Leistungen" kommen, sind die Kunden die ohnehin kein hohes Fluktuationspotential erkennen lassen, sondern sich längerfristig auf die Bahn als Beförderungsmittel mit wesentlichem Anteil am ganz persönlichen modal split eingestellt haben. Ich empfehle einen Blick nach rechts und links, etwa zu Kunden von Telekommunikationsunternehmen, Banken, Versicherungen u.a.m. - hier ist ähnlich auffällig, wie man mit Incentives Neukunden akquiriert, während man treue Kunden stiefmütterlich behandelt oder gar die Zeche für das Wachstum bezahlen lässt. Die Offensichtlichkeit, mit der man erkennen lässt, dass Stammkunden in der Zeit rein auf Wachstum und rasche Rendite ausgerichteter Märkte, keine Wertschätzung genießen ist nicht wirklich ein Alleinstellungsmerkmal der DB, sondern - meiner Beobachtung nach - ein Wesenszug von Dienstleistern, die es bevorzugen sich offensiv und teils ruinös zu kannibalisieren statt über Qualitätssteigerungen die angebotenen Produkte zu verbessern. Kostensenkung und Marketing scheinen derzeit jedes unternehmerische Problem in diesem Bereich lösen zu können...
Wie bereits angedeutet: Mich würde wirklich schon mal interessieren, welche Kosten für Betrieb, Marketing etc. des "comfort"-Instrumentariums anfallen und wie es demgegenüber um Umsätze und Erlöse aber auch der Mobilität innerhalb des Transportdienstleistungsmarktes der potentiellen Nutzer mit "Status" bestellt ist. Durch das personalisierte Punktesammelsystem lässt sich das ja maschinell im Handumdrehen erheben. Und, ja, noch einmal: Ich wette darauf, dass hier die DB sicher nicht als Verlierer aussteigt.

Summa summarum hat man es einfach nicht nötig, bessere Qualität zu bieten - gegenüber Stammkunden schon gar nicht.


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