Nur unwesentliche Abweichung (Allgemeines Forum)

Alexander, Montag, 05.03.2012, 12:07 (vor 4457 Tagen) @ ITF

Hi,

weißt du bei welchen Bestellern dies so gehandhabt wird?

Genau so sieht es aus. Die Trassenpreise werden 1zu1 vom EVU an die BEG durchgereicht und von der beglichen. Damit wird sichergestellt, dass DB Netz keine Mauscheleien gegenueber nicht konzerneigenen EVU's machen kann.

Das EVU bewirbt sich ja auf eine Ausschreibung, in dieser Ausschreibung ist eigentlich alles vorgegeben (auch mit detaillierten Fahrplan).
Auf Grundlage diesen berechnet das EVU was es für Kosten hat (Fahrzeugbeschaffung, Personal, Trassen usw.) wenn alle Kosten stehen werden die voraussichtlichen Einnahmen berechnet und gegengerechnet.
Am Ende wird es dies alles zusammengerechnet und man erhält (meistens) ein negatives Ergebnis.

Dieses wird dann mit den gefahren (geplanten) Zugkilometer zusammen gerechnet und man erhält einen Betrag x pro Zugkm welchen man als "Subventionierung" benötigt um Kosten bzw. Gewinnbringend fahren zu können.

Mit diesem Preis bewirbt man sich dann beim Besteller für die Ausschreibung.

Daher werden die Trassenpreise normalerweise mit dem Bestellerentgelt bezahlt und nicht einfach durchgereicht.

Das Bestellerentgelt schwankt übrigens extrem, während die DB noch viele Altverträge hat wo es teilweise über 13€ pro Zugkm gibt, sind neuere Verkehrsverträge teilweise unter 1€ pro Zugkm.

Welche Mauscheleien meinst du, die es geben könnte?


Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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